Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Unternehmen
zur Teamanalyse als Führungs- und Entwicklunsgkompass
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
Heike Fischer
(im Folgenden „Auftragnehmerin“)
und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
(im Folgenden „Auftraggeber“)
über die Durchführung von Teamanalysen.
Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Teamanalysen gemäß Angebot oder Auftragsbestätigung.
Ein bestimmter wirtschaftlicher, organisatorischer oder persönlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
Die Leistungen stellen keine Rechts-, Steuer- oder Therapieberatung dar.
§ 3 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Die Leistung kann insbesondere umfassen:
- Durchführung von Teamanalysen
- Abstimmungsgespräche
- Vor- und Nachbereitung
- Ergebnisauswertung
- Ergebnisgespräch
- Handlungshinweise
- Handlungsempfehlungen
- Executive Summary
Vor- und Nachbereitungszeiten gelten als Arbeitszeit.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte einzusetzen.
§ 4 Leistungszeiten
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Zeitdefinitionen:
Pauschalpreis abhängig der Paketgröße.
Inklusive der benötigten Zeiten für die unter § 3 genannten Leistungsinhalte.
§ 5 Honorar und Pauschalen
Es gelten die im Angebot vereinbarten Honorare und Paketpreise.
Pauschalpaket 1
5 bis 10 Lizenzugänge
Pauschalpaket 2
11 bis 20 Lizenzugänge
Pauschalpaket 3
21 bis 30 Lizenzugänge
Größere Zugangspakete auf Anfrage.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 6 Zahlungsbedingungen (B2B)
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsmodalitäten:
Paketleistungen
Bei als Paket vereinbarten Leistungen:
- 50 % Anzahlung nach Auftragserteilung und Rechnungstellung
- 50 % nach Vorstellung der Ergebnisse
Fälligkeit
Offene Rechnungen sind vor Durchführung der Ergebnisvorstellung und Ergebnisversand auszugleichen.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei Zahlungsverzug vereinbarte Termine bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.
§ 7 Reise- und Nebenkosten
Zusätzlich zum Honorar werden berechnet:
- Reisezeit als Arbeitszeit oder vereinbarte Pauschale
- Fahrtkosten (km-Pauschale oder Bahn/Flug)
- Übernachtungs- und Verpflegungskosten
- Raummieten oder externe Materialkosten
§ 8 Auftragsabsage
Da Termine exklusiv reserviert werden, gelten folgende Ausfallregelungen:
- bis 21 Tage vor Starttermin der vereinbarten Vorbereitungsphase: kostenfrei
- 20–8 Tage: 50 %
- 7–3 Tage: 75 %
- weniger als 72 Stunden oder Nichterscheinen: 100 %
Bereits entstandene Kosten werden zusätzlich berechnet.
Ersatztermine erfolgen nach Verfügbarkeit.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher:
- rechtzeitige Bereitstellung aller notwendigen Informationen
- einen Administrator, der die E-Mails der Teammitglieder im Teamkompass anlegt oder an die Auftragnehmerin übergibt
- Zeitraum für die Teamanalyse festlegen
- geeignete Technik
- verbindliche Teilnehmerzahl
- Beantworten der Analysefragen des Teams innerhalb von 2-3 Wochen
§ 10 Nutzungsrechte
Alle im Rahmen der Leistung überlassenen Unterlagen, Konzepte und Materialien sind urheberrechtlich geschützt.
Sie dürfen ausschließlich intern genutzt werden.
Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.
§ 11 Haftung
Die Auftragnehmerin haftet
- unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften
- bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
§ 12 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verarbeitet.
Es gelten die Bestimmungen der DSGVO sowie die Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin.
§ 13 Außergerichtliche Konfliktlösung
Die Parteien verpflichten sich, bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag zunächst eine außergerichtliche Klärung anzustreben.
Hierzu soll vorrangig eine Mediation durchgeführt werden.
Erst nach Scheitern der Mediation ist der Rechtsweg zulässig.
Das Recht auf einstweiligen Rechtsschutz bleibt unberührt.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin, sofern gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
