Allgemeine Geschäftsbedinungen
Mediationsleistungen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über Mediationsleistungen zwischen
Heike Fischer
Eichenweg 22
95499 Harsdorf
(im Folgenden „Mediatorin“)
und den Auftraggeber:innen bzw. Konfliktparteien (im Folgenden "Medianten").
Abweichende Bedingungen der Parteien finden keine Anwendung, es sei denn, die Mediatorin stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
2. Gegenstand der Leistung
Die Mediatorin bietet Mediation als strukturiertes, freiwilliges und vertrauliches Verfahren zur eigenverantwortlichen Klärung von Konflikten an.
Die Mediation dient der Unterstützung der Kommunikation und Lösungsfindung zwischen den Parteien.
Sie stellt keine Rechtsberatung, Therapie oder Entscheidungsinstanz dar.
Ein bestimmter Erfolg oder eine Einigung wird nicht geschuldet.
3. Rolle der Mediatorin
Die Mediatorin arbeitet
- allparteilich
- neutral
- unabhängig
Sie trifft keine Entscheidungen für die Parteien und bewertet keine Inhalte rechtlich oder moralisch.
Die Verantwortung für alle Entscheidungen und Ergebnisse liegt ausschließlich bei den Parteien selbst.
4. Freiwilligkeit und Abbruch
Die Teilnahme an der Mediation ist freiwillig.
Jede Partei sowie die Mediatorin sind berechtigt, die Mediation jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden.
Ein Anspruch auf Fortführung besteht nicht.
Bereits erbrachte Leistungen sind dennoch zu vergüten.
5. Mitwirkungspflichten der Parteien
Die Parteien verpflichten sich,
- aktiv und kooperativ mitzuwirken
- respektvoll miteinander umzugehen
- vollständige und wahrheitsgemäße Informationen bereitzustellen
Die Mediatorin ist nicht verpflichtet, Angaben oder Unterlagen inhaltlich oder rechtlich zu prüfen.
6. Vertraulichkeit
Die Mediation ist streng vertraulich.
Die Mediatorin verpflichtet sich, über sämtliche im Rahmen der Mediation bekannt gewordenen Informationen Stillschweigen zu bewahren.
Gleiches gilt für die Parteien untereinander.
Insbesondere gilt:
- keine Weitergabe von Inhalten an Dritte
- keine Verwendung in gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren
- keine Vorladung der Mediatorin als Zeugin
- keine Ton-, Bild- oder Videoaufzeichnungen
Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
7. Honorar und Zahlungsbedingungen
Das Honorar richtet sich nach der jeweils vereinbarten Vergütung (z. B. Stunden- oder Tagessatz).
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
Die Parteien tragen die Kosten der Mediation grundsätzlich hälftig, sofern nichts anderes vereinbart wird.
8. Terminabsage / Stornierung
Terminabsagen müssen schriftlich oder in Textform erfolgen.
Es gelten folgende Ausfallhonorare:
- bis 14 Tage vor Termin: kostenfrei
- 13–7 Tage vor Termin: 50 %
- weniger als 48 Stunden vor Termin oder Nichterscheinen: 100 %
Bereits entstandene Kosten werden zusätzlich berechnet.
Die Parteien können eine Ersatzperson benennen, sofern die Mediatorin zustimmt.
9. Haftung
Die Mediatorin haftet
- unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften
- bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Die Mediatorin haftet nicht für Entscheidungen oder Vereinbarungen, die die Parteien eigenverantwortlich treffen.
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verarbeitet.
Es gelten die Bestimmungen der DSGVO sowie die Datenschutzerklärung der Mediatorin.
11. Besondere Bedingungen für Unternehmen (B2B)
Die nachfolgenden Regelungen gelten ergänzend, wenn der Vertrag mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen geschlossen wird.
Bei Widersprüchen gehen diese Regelungen den allgemeinen Bestimmungen vor.
11.1 Leistungsumfang bei Firmenmediation
Die Mediationsleistung kann insbesondere umfassen:
- Konfliktklärungsgespräche
- Team- oder Gruppenmediation
- Führungskräfte- oder HR-Gespräche
- Auftragsklärung und Vorgespräche
- Vor- und Nachbereitung
- Dokumentation oder Maßnahmenbegleitung
Diese Leistungen gelten als Bestandteil des vereinbarten Honorars, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
11.2 Tages- und Stundenpauschalen
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Abrechnungsgrundlagen:
Tagespauschale
Ein Mediationstag umfasst bis zu 8 Zeitstunden innerhalb eines Zeitrahmens von maximal 10 Stunden (inkl. Pausen).
Halbtagespauschale
Bis zu 4 Zeitstunden.
Zusatzstunden
Werden anteilig nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet.
Vor- und Nachbereitung sowie Abstimmungsgespräche gelten als Arbeitszeit.
11.3 Zahlungsbedingungen (B2B)
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsmodalitäten:
Paket- oder Projektleistungen
Bei mehrtägigen oder als Paket vereinbarten Mediationsleistungen wird das Honorar wie folgt fällig:
- 50 % des vereinbarten Gesamtpreises nach Auftragserteilung und Rechnungstellung (Anzahlung)
- 50 % nach Durchführung des ersten Mediationstages bzw. spätestens zur Hälfte des vereinbarten Leistungszeitraums
Einzeltermine oder Stundenkontingente
Einzelne Termine oder stundenweise Leistungen werden nach Durchführung in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Fälligkeit und Zurückbehaltungsrecht
Offene Rechnungen sind vor Durchführung weiterer Termine auszugleichen.
Die Mediatorin ist berechtigt, bei Zahlungsverzug vereinbarte Termine bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.
11.4 Reise- und Nebenkosten
Zusätzlich zum Honorar werden berechnet:
- Reisezeit als Arbeitszeit
- Fahrtkosten (km-Pauschale oder Bahn/Flug)
- Übernachtungs- und Verpflegungskosten
- Raummieten oder externe Moderationsmaterialien
11.5 Terminverschiebung / Ausfallhonorar (B2B)
Da für Firmenmediationen Termine exklusiv reserviert werden, gelten folgende Ausfallregelungen:
- bis 21 Tage vor Termin: kostenfrei
- 20–8 Tage: 50 %
- 7–3 Tage: 75 %
- weniger als 72 Stunden oder Nichterscheinen: 100 %
Bereits angefallene Reise- oder Vorbereitungskosten werden zusätzlich berechnet.
Ersatztermine werden nur nach Verfügbarkeit angeboten.
12. Außergerichtliche Konfliktlösung (Mediationsklausel)
Die Parteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zunächst eine außergerichtliche Klärung im Wege einer Mediation anzustreben, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
Die Mediation erfolgt einvernehmlich unter Leitung einer neutralen Mediatorin oder eines neutralen Mediators. Sofern sich die Parteien nicht auf eine andere Person einigen, kann die Mediatorin dieses Vertrages mit der Durchführung beauftragt werden, sofern keine Interessenkollision besteht.
Erst wenn die Mediation scheitert oder eine Partei die Durchführung ausdrücklich ablehnt, ist der Rechtsweg zulässig.
Das Recht auf einstweiligen Rechtsschutz bleibt unberührt.
Die Parteien tragen die Kosten der Mediation grundsätzlich hälftig, sofern nichts anderes vereinbart wird.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
