Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teamworkshops, Trainings & Moderationen (B2B)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen
für Teamworkshops, Trainings, Moderationen und Beratungsleistungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen

Heike Fischer
(im Folgenden „Auftragnehmerin“)

und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
(im Folgenden „Auftraggeber“)

über die Durchführung von Teamworkshops, Trainings, Moderationen, Seminaren oder Beratungsleistungen.

Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Ein Widerrufsrecht besteht nicht.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Workshops, Trainings, Moderationen oder Beratungsleistungen gemäß Angebot oder Auftragsbestätigung.

Ein bestimmter wirtschaftlicher, organisatorischer oder persönlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

Die Leistungen stellen keine Rechts-, Steuer- oder Therapieberatung dar.

§ 3 Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

Die Leistung kann insbesondere umfassen:

  • Durchführung von Workshops oder Trainings
  • Moderation von Teamprozessen
  • Impulsvorträge
  • Vor- und Nachbereitung
  • Abstimmungsgespräche
  • Erstellung von Unterlagen oder Dokumentationen

Vor- und Nachbereitungszeiten gelten als Arbeitszeit.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte einzusetzen.

§ 4 Leistungszeiten und Pauschalen

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Zeitdefinitionen:

Tagespauschale

bis zu 8 Zeitstunden innerhalb eines Zeitrahmens von maximal 10 Stunden inkl. Pausen

Halbtagespauschale

bis zu 4 Zeitstunden

Zusatzstunden

werden anteilig nach vereinbartem Stundensatz berechnet

Begonnene Stunden gelten als volle Stunde.

Vor- und Nachbereitung sowie Abstimmungsgespräche gelten als Arbeitszeit.

§ 5 Honorar

Es gelten die im Angebot vereinbarten Honorare.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 6 Zahlungsbedingungen (B2B)

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsmodalitäten:

Paket- oder Projektleistungen

Bei mehrtägigen oder als Paket vereinbarten Leistungen:

  • 50 % Anzahlung nach Auftragserteilung und Rechnungstellung
  • 50 % nach Durchführung des ersten Workshoptages bzw. spätestens zur Hälfte des vereinbarten Leistungszeitraums

Einzeltermine oder Tagesbuchungen

Abrechnung nach Durchführung; zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.

Fälligkeit

Offene Rechnungen sind vor Durchführung weiterer Termine auszugleichen.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei Zahlungsverzug vereinbarte Termine bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.

§ 7 Reise- und Nebenkosten

Zusätzlich zum Honorar werden berechnet:

  • Reisezeit als Arbeitszeit oder vereinbarte Pauschale
  • Fahrtkosten (km-Pauschale oder Bahn/Flug)
  • Übernachtungs- und Verpflegungskosten
  • Raummieten oder externe Materialkosten

§ 8 Terminabsage / Ausfallhonorar

Da Termine exklusiv reserviert werden, gelten folgende Ausfallregelungen:

  • bis 21 Tage vor Termin: kostenfrei
  • 20–8 Tage: 50 %
  • 7–3 Tage: 75 %
  • weniger als 72 Stunden oder Nichterscheinen: 100 %

Bereits entstandene Kosten werden zusätzlich berechnet.

Ersatztermine erfolgen nach Verfügbarkeit.

§ 9 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher:

  • rechtzeitige Bereitstellung aller notwendigen Informationen
  • geeignete Räumlichkeiten und Technik
  • verbindliche Teilnehmerzahl
  • pünktlicher Beginn

Erhöht sich die Teilnehmerzahl wesentlich, kann eine Anpassung des Honorars erfolgen.

§ 10 Nutzungsrechte

Alle im Rahmen der Leistung überlassenen Unterlagen, Konzepte und Materialien sind urheberrechtlich geschützt.

Sie dürfen ausschließlich intern genutzt werden.

Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.

§ 11 Haftung

Die Auftragnehmerin haftet

  • unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
  • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften
  • bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

§ 12 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verarbeitet.

Es gelten die Bestimmungen der DSGVO sowie die Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin.

§ 13 Außergerichtliche Konfliktlösung

Die Parteien verpflichten sich, bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag zunächst eine außergerichtliche Klärung anzustreben.

Hierzu soll vorrangig eine Mediation durchgeführt werden.

Erst nach Scheitern der Mediation ist der Rechtsweg zulässig.

Das Recht auf einstweiligen Rechtsschutz bleibt unberührt.

§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin, sofern gesetzlich zulässig.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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